Ein Mann aus New York hat eine millionenschwere Bundesklage gegen Trader Joe's eingereicht, weil dessen dunkle Schokoladenriegel gefährliche Schwermetalle enthalten sollen.
Reuters berichtet, dass auch die Hershey Co. wegen ähnlicher Behauptungen über einige ihrer Zartbitterschokoladenprodukte mit einem Rechtsstreit konfrontiert ist.
Beide Klagen folgen auf einen kürzlich erschienenen Bericht von Consumer Reports, in dem gefährliche Blei- und Kadmiumwerte in 28 beliebten Marken von Zartbitterschokoladenriegeln festgestellt wurden.
Die Verbraucherschützer haben insbesondere Trader Joe's The Dark Chocolate Lover's Chocolate 85% Cacao wegen des hohen Gehalts an beiden giftigen Metallen sowie Trader Joe's Dark Chocolate 72% Cacao, die eine erhebliche Menge Blei enthält, kritisiert. Beide Metalle stellen ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar, insbesondere für schwangere Frauen und Kleinkinder.
Consumer Reports stützte sich bei seinen Tests auf die in Kalifornien zulässige Höchstdosis für beide Metalle. So enthielt Trader Joe's Dark Chocolate 72% Cacao beispielsweise 192% der zulässigen Bleidosis. Die Studie der Verbraucherschützer listet die angeblich verdorbenen Produkte in der Reihenfolge ihres Bleigehalts auf, "weil dieses Schwermetall besonders besorgniserregend ist und keine Menge davon als sicher gilt".
In der Studie wird Hershey's Special Dark Mildly Sweet Chocolate als schlimmster Übeltäter genannt, der satte 265 % der zulässigen Bleikonzentration aufweist.
Der Kläger Thomas Ferrante behauptete in der Klage, er habe die Süßigkeiten von Trader Joe's gekauft, nachdem er die Etiketten gelesen hatte, und er hätte sich anders entschieden, wenn er von den Giftstoffen gewusst hätte. "Ein hoher Blei- und Kadmiumgehalt in Lebensmitteln ist für vernünftige Verbraucher von Bedeutung, da diese Chemikalien selbst in geringen Dosen ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko darstellen", so Ferrante in der Klage. Er fordert mindestens 5 Millionen Dollar Schadenersatz.
Trader Joe's hat sich noch nicht zu der Klage geäußert. Es ist unklar, ob der beliebte Einzelhändler die fraglichen Pralinen aus seinen Regalen entfernt hat oder nicht.